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Aus dem Gleichgewicht gebracht - Lebensmomente von Flüchtlingsfrauen in zerbrochenen Familienstrukturen

Naciye Perktas & Eva Schaeffer, PSZ Düsseldorf 1999

In unserer gemeinsamen Arbeit mit kurdischen Klientinnen aus der Türkei wurde immer wieder deutlich, welche Auswirkungen der Krieg in ihrer Heimat auf das familiäre Zusammenleben hier in Deutschland hat. Fehlt einer der Ehepartner - wenn beispielsweise die Flucht noch nicht organisiert werden konnte, sich das Familienmitglied noch in Haft befindet oder die Ehe infolge der Gewalterfahrungen zerbrochen ist - bedeutet dieser Verlust einen massiven Eingriff in das feine Netz der Familienstruktur. Die wechselseitigen Verantwortungen, das balancierte System von Pflichten, Vorbildern, Einstellungen gerät aus dem Gleichgewicht.
Die Folgen dieser zerbrochenen Familienstrukturen zeigen sich umso deutlicher, wenn ein Elternteil - in unseren Fallbeispielen die alleinerziehende Mutter - unter den psychischen Folgen eigener traumatischer Erfahrungen zu leiden hat. Ein weiterer Faktor, der das Zusammenleben einer solchen Teilfamilie im Exil erschwert, sind die belastenden Rahmenbedingungen von Asylsuchenden in Deutschland.

Das Zusammenspiel all dieser situativen Bedingungen bewirkt sehr unterschiedliche Reaktionen bei den Betroffenen. Es kann sich um Verhaltensauffälligkeiten der Kinder handeln, z.B. wenn der zwölfjährige Sohn in der Schule durch seine Aggressivität auffällt. Es kann auch die Entwicklung von weiteren psychischen Belastungssymptomen fördern; im extremsten Fall zu suizidalen Handlungen der Mutter führen.

Im folgenden möchten wir einige Fallbeispiele vorstellen, welche alle einige Aspekte gemeinsam haben: Die Familien stammen aus dörflichen Strukturen im türkischen Teil Kurdistans. Die Ehemänner waren in der Heimat politisch aktiv; ihre Ehefrauen gerieten hierdurch in den Blickwinkel des türkischen Staates und erlitten massive Gewalterfahrungen: In Form von Hausdurchsuchungen, Inhaftierungen, Erniedrigung, Folter (v.a. durch sexuelle Gewaltmethoden). Der asylrechtliche Aufenthaltsstatus aller Familien unserer Fallbeispiele ist extrem unsicher; das Asylverfahren ist noch nicht abgeschlossen oder, wie in zwei Fällen, negativ abgeschlossen. Einige der Familien haben bereits konkrete Abschiebungsandrohungen erhalten, ihre Duldung wird aus humanitären Gründen immer wieder um drei Monate verlängert.

Hier in Deutschland leiden die im weiteren vorgestellten Frauen unter den psychischen Folgen der traumatischen Erfahrungen und entwickeln "Posttraumatische Belastungsstörungen". Sie leiden unter Alpträumen, Schlafproblemen, psychosomatischen Schmerzen (Kopf, Rücken, Füße), den wiederkehrenden lebendigen Erinnerungen der Gewaltszenen, Reizbarkeit, Nervosität. Bei einigen der Frauen haben die Symptome unter der unsicheren und belastenden Exilsituation eine extrem starke Ausprägung erreicht: Sie erfahren häufig "Flashbacks", in welchen sie ihre traumatischen Erfahrungen wiedererleben; leiden unter phobischen Ängsten beispielsweise angesichts deutscher Polizisten und haben suizidale Gedanken entwickelt.

Wir möchten hier nicht näher auf die psychologischen Aspekte der traumatischen Erfahrungen eingehen, sondern unseren Blickwinkel vom Individuum der Klientin erweitern auf ihre ganze Familie. Die Veränderungen in dieser Gruppe infolge der Traumatisierung, der Flucht, des Lebens im Exil sollen hier im Mittelpunkt stehen.

Fallbeispiel Frau M.

Frau M. war mit ihren beiden Söhnen aus ihrer Heimat vor der Verfolgung der staatlichen Kräfte nach Deutschland geflohen. Ihr Ehemann befand sich zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis. Hier in Deutschland wuchsen die Erziehungsprobleme der Klientin über den Kopf; ihre Kinder, inzwischen mit 12 und 14 Jahren in der Pubertät angelangt, fielen in der sozialen Umgebung durch antisoziales Verhalten auf. Der eine Sohn belästigte andere Mädchen durch sexuelle Annäherungen, was zu massiven Problemen mit der Lehrerschaft und den Eltern der beteiligten Mitschülerinnen führte. Der andere Sohn stahl regelmäßig kleinere Konsumgüter aus Kaufhäusern. Der Druck von Schule und Jugendamt stieg und die Situation spitzte sich zu.

Frau M. sah sich von ihren Söhnen als Autoritätsperson nicht mehr genügend geachtet. Sie erzählte, daß sie den Eindruck habe, die Kontrolle über die beiden zu verlieren. Sie schämte sich, daß ihre Söhne so "mißraten" seien und daß sie als Mutter versagt habe. Es entwickelte sich ein Wechselspiel zwischen den psychischen Symptomen der Mutter einerseits und der zunehmenden Verhaltensauffälligkeit der Söhne andererseits. Wenn es der Klientin besonders schlecht ging, rissen sich ihre Söhne zusammen und umsorgten sie - sobald es der Mutter etwas besser ging, kam es zu weiteren Problemen im schulischen Umfeld.

Nach zwei Jahren wurde der Vater aus dem Gefängnis entlassen und zog zu seiner Familie nach Deutschland. Von der langen Inhaftierung und Folter gezeichnet, übernahm er die Rolle des Familienoberhauptes. Er griff autoritär in die Erziehung der Kinder ein, wodurch weitere Konflikte mit den halberwachsenen Söhnen entstanden. Der Zustand seiner Frau besserte sich merklich.

Herr M. äußerte, daß die Söhne seiner Frau entglitten seien. Mit allen Methoden, zu denen auch Schläge zählten, versuchte er seinen Söhnen, moralische Grenzen zu setzen. Auch seine Erziehungsversuche führten nicht zu einer Verbesserung der sozialen Verhaltensauffälligkeiten der Kinder. Diese entwickelten in der Folge starke Konzentrationsprobleme und Kopfschmerzen. Als die Erziehungsmethoden des Vaters, welche mit den westlichen Vorstellungen kollidierten, in der Schule auffielen, bahnten sich weitere Schwierigkeiten zwischen Schule und Eltern an. Trotz dieser familiären Probleme fühlte die Klientin sich entlastet. Sie konnte nun einen Teil ihrer Verantwortung an ihren Mann abgeben und fühlte sich den Söhnen nicht mehr hilflos ausgeliefert. Die Symptome ihrer Belastungsstörung reduzierten sich spürbar.

Fallbeispiel Frau P.

Der Ehemann von Frau P. war schon lange in der Heimat politisch aktiv gewesen, wovon seine Frau nichts geahnt hatte. Er war häufig nicht zuhause, was sie mit den landwirtschaftlichen Pflichten ihrer Familie erklärte. Eines Tages war ihr Ehemann verschwunden; sie wußte nicht, daß er sich zu diesem Zeitpunkt bereits aus Angst vor staatlicher Verfolgung in Deutschland befand. Erst ein Jahr später bekam sie von ihm eine Nachricht aus dem Ausland. Frau P. befand sich weitere sechs Jahre in der Türkei; in diesem Zeitraum erfuhr sie massive Verfolgungsmaßnahmen von Seiten der türkischen Polizei. Häufige Hausdurchsuchungen, Schläge, Vergewaltigungen hinterließen an der Mutter und an den Kindern, welche Zeuge dieser Mißhandlungen wurden, tiefe Spuren. Als auch die älteste Tochter gefährdet wurde, setzte Frau P. alles in Bewegung, um nach Deutschland zu fliehen. Hier zeigte es sich, daß sich die problematische eheliche Beziehung ständig verschlechterte. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen den Eltern prägten das familiäre Klima. Der zwölfjährige Sohn fiel in der Schule auf; er erpreßte mit Hilfe von Schlägen von Mitschülern Geldbeträge. Ein Kinderpsychologe wurde eingeschaltet, es bahnten sich weitere Konflikte in der Nachbarschaft an. Vor allem die Eltern der erpreßten Mitschüler organisierten in der kleinen Ortschaft einen Widerstand gegen die bedrohlichen Auswirkungen des Zusammenlebens mit kurdischen Flüchtlingsfamilien.

Die Klientin begann, ihrem Sohn ähnliche negative Gefühle wie ihrem Ehemann entgegen zu bringen. Sie fühlte sich völlig machtlos gegenüber den zwei männlichen Familienangehörigen. Ihre Symptome verschärften sich dramatisch. Unterstützung fand sie innerhalb ihrer Familie bei ihrer ältesten Tochter, welche zeitweise des gesamten Haushalt der vielköpfigen Familie führte. Die Eheleute entschlossen sich zur Scheidung, trotz aller Tabus innerhalb der kurdischen Flüchtlingsgemeinschaft. Die Verhaltensauffälligkeiten des Sohnes verbesserten sich schleichend; Frau P. stabilisierte sich etwas. Derzeit befindet sich die Familie in einer dramatischen asylrechtlichen Aufenthaltssituation, durch welche die vorliegenden Belastungen eskalieren.

Fallbeispiel Frau S.

Frau S. heiratete ihren Ehemann auf eine für kurdische Verhältnisse ungewöhnliche Weise: Bereits mit 15 Jahren entschloß sie sich, mit ihm von zuhause wegzugehen. Der Kontakt zu ihrer Familie ist seitdem abgebrochen. Durch die politischen Aktivitäten ihres Mannes wurde die Klientin eine Woche lang festgenommen und gefoltert, u.a. wurde sie vergewaltigt. Da sie die Beziehung zu ihrem Mann für vertrauensvoll, offen und belastbar hielt, berichtete sie ihm von ihren Erlebnissen während der Haft. Zunächst schien ihre Ehe diesen massiven Eingriff verkraften zu können. Beide flohen mit ihrem Kind nach Deutschland. Hier hielt sich bereits die Familie des Ehemannes auf. In Deutschland verschlechterte sich die eheliche Beziehung; in dieser Zeit wurde noch ein weiteres Kind geboren. Der Schwager der Klientin erfuhr von den Vergewaltigungen und setzte seinen Bruder, den Ehemann der Klientin, massiv unter Druck. Er dürfe keinesfalls mit einer ehrlosen Frau weiter zusammen leben , er müsse sie verstoßen. In Deutschland kam es zu einer Scheidung nach türkischem Recht. Der Mann der Klientin nahm gegen ihren Willen ihr erstes Kind, inzwischen vier Jahre alt, zu sich. Der psychische Zustand der Klientin verschlechterte sich massiv.

Frau S. berichtete, sich hin und her gerissen zu fühlen: Auf der einen Seite haßte sie ihren Mann dafür, daß er sie wegen der Gewalterfahrungen verließ, die sie aufgrund seiner politischen Tätigkeiten durchgemacht hatte. Auf der anderen Seite dachte sie häufig an ihre schönen Zeiten in der Türkei und hoffte, daß er zurück komme. Sie wollte die perfekte kurdische Ehefrau und Mutter sein und fürchtete sich vor dem Stigma der ehrlosen, geschiedenen Frau. Zeitweise befürchtet sie, wenn sie Termine in unserem Zentrum oder bei Ärzten wahrnehme, könnten die Nachbarn schlecht über sie reden. Sie vermißte ihre erstes Kind. Mit dem jüngeren, einjährigen Baby hatte sie große Probleme. Sie verband mit diesem Kind die verschlechterte Ehebeziehung nach der Flucht; sie berichtete, das Kind nicht wirklich zu lieben. Beide kleinen Kinder sind extrem unruhig und laut, die junge Mutter reagiert hierauf mit Nervosität und Reizbarkeit. Sie selbst hält sich für eine schlechte Mutter und leidet unter ihrem geringen Selbstwertgefühl. Durch die Scheidung von seiten des Ehemannes hat sich zudem die asylrechtliche Situation verschärft, da sie kein eigenständiges Asyl beantragt hatte.

Die komplexen Gefüge der dargestellten familiären Verflechtungen lassen sehr viele Blickwinkel zu. Zum einen könnten die Beweggründe der Ehemänner genauer betrachtet werden; zum anderen sind die Belastungen der Kinder ein weiterer Aspekt, der dringend genauere Beachtung verdient. Wir möchten uns hier aber auf die Perspektive der Frauen beschränken. Zum einen, da wir die geschilderten Fallbeispiele nur aus der Sicht unserer Klientinnen kennen und insofern den Sachverhalt bereits durch "die Brille" unserer Klientinnen sehen. Zum anderen, da wir die Bedürfnisse, Wünsche, Einstellungen der Frauen besser kennen als die ihrer Kinder oder Ehemänner. Ohne Verantwortungen zu verschieben oder gar Schuldzuweisungen treffen zu wollen, möchten wir die Facette der Ehefrau in den Mittelpunkt dieses Textes stellen - und sind uns bewußt darüber, daß wir damit die Facetten der weiteren Familienmitglieder nicht aus den Augen verlieren dürfen.

Das Gefühl von Hilflosigkeit steht in der Arbeit mit den vorgestellte Frauen immer wieder im Vordergrund, weswegen wir es an dieser Stelle von zwei Seiten beleuchten möchten:

Zum einen die Hilflosigkeit auf der Seite der Frauen; sie beteuern immer wieder in den verschiedensten Zusammenhängen, doch nichts falsch gemacht zu haben. Sie haben sich nach den Normen ihrer kurdischen Gesellschaft verhalten, haben versucht, gute Ehefrauen und Mütter zu sein. Da sie selbst nie bewußt politisch aktiv geworden sind und damit sich auch zu keinem Zeitpunkt bewußt für das Eingehen eines Risikos der Verfolgung entschlossen haben, erlebten sie ihre Verfolgung wie eine Naturkatastrophe. Es war für sie nicht voraussehbar und ihre Ehemänner, nicht die Frauen, entschlossen sich durch ihr politisches Engagement für das Eintreten dieser möglichen Katastrophe. Durch diese fehlenden Kontrollmöglichkeiten, den Gang der Dinge beeinflussen zu können, entstehen Hilflosigkeit und das Gefühl des Ausgeliefertseins.

Die Ehefrauen der vorliegenden Fallbeispiele wurden durch das für viele Kulturen prägende, zentrale Konzept der "Ehre" zum prädestinierten Opfer der staatlichen Verfolgung. Die Ehre, eine Form der grundlegenden Würde, ein existentieller Kern der Existenz, wird über die moralische Integrität der Frau definiert. Wird die Ehre dieser Frau zerstört, wird damit die gesamte Familie, das Dorf, die Sippe, an dem empfindlichsten Punkt getroffen. Wie eine kurdische Klientin in der Frauengruppe treffend formulierte:

"Sie wissen genau, was sie uns damit antun. Sie machen es extra, denn sie kennen unsere verletzlichen Punkte. Sie wissen, daß wir darüber schweigen müssen. Ich muß mir immer wieder sagen - sie sind schuld, nicht ich."

Durch das kulturelle Tabu sind die Verfolger sogar in den meisten Fällen sicher, daß die Frauen diese sexuellen Gewalterfahrungen verschweigen werden. Die Ehrverletzung ist so massiv und tiefgreifend, daß der Umgang hiermit zu einer völligen Überlastung und - wie im Fallbeispiel der Frau S. - zu einer Zerstörung der familiären Strukturen führen kann. Daher verschweigen die meisten vergewaltigten Frauen unter unseren Klientinnen diese Erlebnisse vor ihren Männern.
Mit den westlichen Idealvorstellungen von gleichberechtigten Ehepartnern, welche sich alles mitteilen, kommen wir nach unseren Erfahrungen im Umgang mit diesen Klientinnen nicht weit - womit wir nochmals bei dem Thema der Hilflosigkeit gelandet sind, auf der Seite der Berater/-innen, Therapeut/-innen. Denn Interventionen müssen extrem vorsichtig angegangen werden, da nicht nur die eheliche Beziehung bedacht werden muß, sondern auch die weiter entfernteren Familienangehörigen. Zudem kann auch die Scheidung von einem gewalttätigen Ehemann - nach westlichen Vorstellungen zu unterstützen - zu einer Verschlechterung der aufenthaltsrechtlichen Situation führen, so daß vor der Entscheidung zu einer formellen Trennung viele weitere Überlegungen im Wege stehen. Die letztendliche Entscheidung kann natürlich nur die betroffene Frau alleine treffen, und in diesem Entscheidungsprozeß mit bestmöglichem Fachwissen und Einfühlungsvermögen begleitet werden. Ein durchgreifender und gewaltbereiter Familienvater kann zum Problem für die heranwachsenden Kinder werden, der Ehefrau aber u.U. Entlastung bieten. Auch hier wird die Bewertung der Situation mit gleichzeitiger Berücksichtigung aller beteiligten Individuen beinahe unmöglich.

Der Wunsch nach einfachen und schnellen Lösungen zeigt uns in dieser Arbeit nur unserer Grenzen. Geduld beim Zuhören, Kraft, die eigene Hilflosigkeit auszuhalten und alle praktischen Lösungsversuche vorsichtig gemeinsam anzudenken, erscheinen uns die wichtigen Kernelemente in der Beratungssituation dieser Frauen. Ohne die profunde kulturelle Kenntnis der muttersprachlichen Fachkräfte findet sich die Beratungssituation unter Umständen schnell in der Sackgasse westlicher Vorstellungen und Bewertungen wieder. Und das, obwohl uns angesichts der drängenden psychosozialen Probleme zielgerichtetes Handeln und schnelle Lösungsvorschläge nach unseren Erfahrungen viel leichter fallen, als behutsames und vorurteilsfreies Zuhören. In dem Angebot der Gesprächsbereitschaft und der Entwicklung eines Vertrauensverhältnis sehen wir die größte Chance, der Komplexität der Probleme unserer Klientinnen gerecht zu werden.

Viele Frauen haben uns erzählt, daß in ihrer Heimat - solange die dörfliche Struktur intakt und nicht durch staatliche Verfolgung aufgeweicht und zerstört ist - weiblichen Vertrauenspersonen die belastenden Erlebnisse anvertraut werden können. Die Frauen können sich entlasten, ohne kulturelle Tabus zu übertreten und den Ehrbegriff weiter zu verletzen. Um diese kulturelle Ressource aufzugreifen, welche im Exil häufig nicht vorhanden ist, haben wir uns zu dem Angebot einer therapiebegleitenden kurdischen Frauengruppe entschlossen. Neben regelmäßigen psychotherapeutischen Einzelsitzungen nehmen die Frauen zweiwöchentlich an einer Frauengruppe teil. Und so sehr wir uns mit vorschnellen Ratschlägen und Bewertungen zurückhalten müssen, um nicht unbedacht in die oben geschilderten komplexen Familienstrukturen einzugreifen, umso wertvoller sind die Ratschläge der Frauen untereinander. So z.B. das Zitat einer lebenserfahrenen kurdischen Frau, welche sich mit ihren Worten an eine jüngere Klientin wendet:

Solche weltumspannenden Familienverbände sind eher die Regel als die Ausnahme bei Flüchtlingsfamilien. Die Beziehungen sind so komplex und vielseitig, dass sich eine visuelle Darstellung in der Beratung - durch ein Genogramm, eine Familien-Landkarte oder andere symbolische Darstellungen - lohnt. Die gegenseitigen Erwartungen und Abhängigkeiten rücken so in den Blick.

"Du bist in Deutschland, nicht in Kurdistan. Hier hast du keinen Schutz. Du mußt dich bewegen wie ein Mann. Du mußt reden über das, was du erfahren hast. Du mußt lernen, deine Stirn offen zu tragen."

Die Kraft, dieser Welt weiter die Stirn zu bieten - das wünschen wir unseren Klientinnen.

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